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BUTHI Personalvermittlung · Patrik Buthi — Stand März 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Patrik Buthi, Klosterstr. 10, 85283 Wolnzach (nachfolgend „BUTHI") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die private Arbeitsvermittlung gemäß § 296 SGB III.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BUTHI hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistung

(1) BUTHI rekrutiert geeignete Bewerber und schlägt sie dem Auftraggeber zur Festanstellung vor. Der Auftraggeber entscheidet eigenständig über die Einstellung.

(2) BUTHI schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg und übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Einstellung oder die langfristige Beschäftigung der vermittelten Personen.

(3) Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG findet nicht statt. Der vermittelte Mitarbeiter tritt in ein direktes Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Vermittlungsauftrag kommt durch schriftliche oder elektronische Beauftragung des Auftraggebers und deren Bestätigung durch BUTHI zustande. Konkrete Konditionen (Onboarding-Pauschale, Provisionshöhe, Laufzeit) werden in einer Einzelvereinbarung bzw. dem Angebot festgehalten.

(2) Mit Annahme einer von BUTHI vorgeschlagenen Bewerberin/einem Bewerber durch den Auftraggeber – insbesondere durch Bewerbungsgespräch, Vertragsanbahnung oder Einstellung – erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung setzt sich aus einer Provision je erfolgreich vermitteltem und eingestelltem Mitarbeiter zusammen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Einzelvereinbarung.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Provision gilt als verdient und fällig, sobald der vermittelte Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit dem Auftraggeber unterzeichnet hat – unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt oder der Beschäftigungsdauer.

(4) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Auftraggeber übermittelt BUTHI bis spätestens zum 3. Kalendertag eines jeden Monats einen Bericht über alle im Vormonat eingestellten oder weiterhin beschäftigten Kandidaten.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet. BUTHI ist berechtigt, weitere Vermittlungsleistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

§ 5 Schutz vor Umgehung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine direkten oder indirekten Vereinbarungen mit von BUTHI vorgeschlagenen Kandidaten zu treffen, die den Zweck haben, die Provisionszahlung zu umgehen.

(2) Stellt der Auftraggeber einen von BUTHI vorgeschlagenen Bewerber innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Übermittlung der Bewerberunterlagen unmittelbar oder mittelbar (auch über verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG) ein, ist die vereinbarte Provision in voller Höhe geschuldet.

(3) Bewerberdaten dürfen nicht ohne Zustimmung von BUTHI und der Bewerberin/des Bewerbers an Dritte weitergegeben werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber informiert BUTHI rechtzeitig über offenen oder künftigen Personalbedarf – mindestens vier (4) Wochen vor dem gewünschten Beschäftigungsbeginn – und stellt alle für die Vermittlung relevanten Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung.

(2) Rückmeldungen zu vorgeschlagenen Kandidaten haben spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Unterlagen zu erfolgen.

(3) Änderungen der ausgeschriebenen Arbeitsbedingungen (Stelle, Vergütung, Einsatzort, Arbeitszeit) sind unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Bewerberdaten unterliegen einer besonderen Vertraulichkeitspflicht und dürfen ausschließlich zum Zweck der konkreten Stellenbesetzung verwendet werden.

(3) Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten in Auftragsverarbeitung verarbeiten lässt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung von BUTHI ist ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. BUTHI haftet nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Jede weitergehende Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ist ausgeschlossen.

(3) Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und den Vermittlungserfolg. BUTHI haftet nicht für die Eignung, Zuverlässigkeit oder Verbleibedauer der vermittelten Mitarbeiter im Unternehmen des Auftraggebers; die Auswahl- und Einstellungsentscheidung liegt allein beim Auftraggeber.

(4) Garantien werden nicht übernommen, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BUTHI.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern in der Einzelvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Beide Parteien können den Rahmenvertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bereits vermittelte oder vorgestellte Kandidaten bleiben von der Kündigung unberührt; Provisionsansprüche aus § 4 und § 5 bestehen fort.

§ 10 Marketing- und Referenznutzung

(1) Der Auftraggeber gestattet BUTHI, grundlegende Unternehmensinformationen – insbesondere Firmenname, Logo, Branche und Art der erbrachten Leistungen – zu Marketing- und Referenzzwecken zu verwenden (Website, Präsentationen, sonstige Werbematerialien).

(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 11 Einsatz von Drittanbietern

BUTHI ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen. BUTHI behält alle Rechte an den eigenen Prozessen, Tools, Netzwerken und Strukturen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von BUTHI (Wolnzach). BUTHI ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: März 2026 · BUTHI Personalvermittlung · Patrik Buthi

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